Abrechnung mit deutschen Krankenkassen in Wien

 

Simone Engler | Verhaltenstherapie Wien

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
mail(at)psychotherapie-engler.at
+43 670 4060619

 

Verhaltenstherapie | Traumatherapie | psychoedukativ | nervensystemorientiert | Queer-affirmativ | Traumasensibel


 

Ihre Psychotherapie in Wien: Abrechnung mit deutscher Kasse möglich

Als deutsche:r Versicherte:r können Sie Ihre Therapie möglicherweise abrechnen

Die Verhaltenstherapie ist eines der vier anerkannten Richtlinienverfahren deutscher Krankenkassen, wissenschaftlich fundiert und erstattungsfähig. Dank meiner Fortbildung zur Abrechnung mit deutschen Kassen, begleite ich Sie konform durch den gesamten Antragsprozess. Wenn Sie in Deutschland versichert sind, können Sie Psychotherapie in meiner Praxis möglicherweise abrechnen lassen mit Ihrer deutschen Krankenkasse. Die Verhaltenstherapie gilt oftmals als Behandlungsform 1. Wahl bei psychischen Beschwerden und Störungsbildern.


Antragsstellung: Für wen relevant?

Deutsche Krankenkassen-versicherte Personen, die sich im Ausland aufhalten, können auch Psychotherapie im Ausland, also hier in Wien bspw., erhalten, denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Heilbehandlungen, auch im Ausland. Es ist allerdings aufwändig und bürokratisch. Dennoch werden wir Ihre Möglichkeit auf volle Kostenübernahme prüfen. Ich begleite Sie durch den Prozess.


Schritt-für-Schritt: Wie ist vorzugehen?

1. Sprechstunden (Erstgespräch)

  • 1 × 50 Min. (€ 130,-) (Erstgespräch/ Akutsprechstunde)

  • Erste Abklärung Ihrer Situation & diagnostische Ersteinschätzung

  • Abrechenbar mit Ihrer Kasse

2. Willensbekundung

Nach dem Erstgespräch geben Sie eine formlose Mitteilung an Ihre Kasse ab.

 

3. Probatorische Sitzungen

  • 2–4 × 50 Min. (€ 130,-) (Probatorische Einzelsitzung)

  • Klärung: Ist Therapie erfolgversprechend?

  • Abrechenbar mit Ihrer Kasse

4. Ärztlicher Befund

  • Von Hausarztpraxis oder Fachärzt:in für Psychiatrie

  • Eine österreichische ärztliche Bestätigung ist oft ausreichend

  • Ich schreibe Ihnen einen Begleitbrief für Ihren fachärztlichen/hausärztlichen Termin

5. Psychotherapeutische Behandlung: Antrag an Kasse

Ich schätze ein, ob Sie eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie aufgrund Ihrer Symptomatik und Diagnose benötigen. Dies beantrage ich entsprechend bei Ihrer Krankenkasse in Deutschland.
Kurzzeittherapie (KZT):
12–24 Std.
Langzeittherapie (LZT): 60–80 Std.

Ich erstelle den umfangreichen Antrag (bei Bewilligung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Beantragung)
Sobald die Behandlung bewilligt ist, können wir mit der psychotherapeutischen Behandlung beginnen.

 

6. Honorarnoten

  • Ich stelle alle Honorarnoten direkt an Sie aus: Sie zahlen an mich zeitnah

  • Sie reichen bei Ihrer Krankenskasse die Honorarnoten ein

  • bei Bewilligung der beantragten Therapie: eine Rückerstattung erhalten Sie von der Kasse innerhalb von 1–2 Wochen

  • Es kann auch eine Teilrückerstattung möglich sein: rechnen Sie mit einem Selbstbehalt von (5–11% für Auslandkostenabzug & Selbstbehalt)

Bei Nichtbewilligung:

  • Keine Krankenkassen-Rückerstattung bei Ablehnung: dann sind die Sitzungen als Privatleistung zu zahlen

  • Erstgespräch/Antragsstellung/Probatorische Sitzungen: Sozialtarif nicht möglich

  • Finanzielle Engpässe? Sollte die Kostenübernahme abgelehnt werden, finden wir gemeinsam ein passendes Honorar für Ihre Therapie, sofern Sie den Prozess bei mir weiter fortführen möchten.

Wichtige Hinweise

Bearbeitungszeit: ca. 3 Wochen (KZT) / 5 Wochen (LZT)
Meine Methode: Kognitive Verhaltenstherapie VT

Haben Sie Fragen? Wir klären alles gemeinsam im Erstgespräch

 

Lassen Sie uns gemeinsam den ersten Schritt gehen - rufen Sie mich an oder senden Sie mir eine Nachricht.